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Aus dem Anhang der Anzeigeschrift:
Textauszüge von der Webseite der chinesischen Botschaft,
die gegen das schweizerische StGB verstoßen

 

Bestimmungen zur Rassendiskriminierung in Art. 261 StGB:

... wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, [...] wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

 

1. Verleugnung des Völkermordes

Folgende Textstelle ist auf der Webseite der chinesischen Botschaft zu finden und stellt eine Verleugnung von rund einer Million Todesopfer dar, die als direkte Folge der chinesischen Besatzung umgekommen sind. Die zitierten Zahlen sind falsch und verschleiern den grossen Bevölkerungseinbruch, der stattgefunden hat.

http://www.fmprc.gov.cn/ce/cech/ger/5/xzzzq/t135991.htm

Das Autonome Gebiet Tibet ist das bevölkerungsärmste Gebiet mit der geringsten Bevölkerungsdichte in China. Bei der vierten Volkszählung 1990 ergab sich eine Bevölkerungszahl von 2,196 Mio. Menschen im Vergleich zu 1,196 Mio. im Jahr 1950. Die Bevölkerungsdichte betrug im Durchschnitt knapp zwei Menschen pro Quadratkilometer. Ende 1994 betrug die Bevölkerungszahl Tibets 2,32 Mio.. Davon waren 2,236 Mio. Tibeter (96,4%), 66 000 Han (2,8%) und 18 000 (0,8%) Angehörige anderer nationaler Minderheiten.

Bevölkerungszuwachs: Seit 1970 liegen die Geburtenziffer und die natürliche Wachstums-rate der Bevölkerung im Autonomen Gebiet Tibet über dem Landesdurchschnitt. Von 1980 bis 1990 stieg die Zahl der Tibeter dort um 309 800, eine Wachstumsrate von 17,34 Promille, 2,64 Promille höher als im ganzen Land. In den letzten knapp zehn Jahren wuchs die Bevölkerung in Tibet jährlich durchschnittlich um 38 000 Menschen. Gleichzeitig stieg das Gesundheitsniveau der Bevölkerung in Tibet schnell. Die durchschnittliche Lebenserwartung lag vor der friedlichen Befreiung bei 36 Jahren, so beträgt sie heute 65 Jahre.

 

2. Verharmlosung der Besetzung

Es ist unbestritten, dass die Besetzung Tibets weder friedlich noch eine Befreiung war. Alle massgebenden Historiker sind sich darin einig.

http://www.fmprc.gov.cn/ce/cech/ger/5/xzzzq/t135990.htm

„Vor 50 Jahren wurde Tibet friedlich befreit

2004/06/16

Tibet gehört China seit dem 13. Jahrhundert und steht seither direkt unter der Verwaltung durch die Zentralregierung. Der Dalai Lama und der Panchen Lama erhielten erst nach der Genehmigung durch die Zentralregierung ihre politische und geistliche Legitimität.  Der jetzige 14. Dalai Lama wurde seinerzeit vom Vorsitzenden der Nationalen Regierung genehmigt.  Aufgrund dieser Tatsachen und angesichts der damals in Tibet herrschenden Situation, d. h.,  es bestand die Gefahr, Tibet vom Vaterland abzutrennen, beschloß die Zentralregierung in Beijing im Januar 1950, auch Tibet friedlich zu befreien, nachdem die angrenzenden Provinzen wie Yunnan, Xinjiang und Xikang auf friedliche Weise befreit wurden.“

 

3. Verharmlosung der Enteignung und der Not der Menschen

Es gab bis auf den heutigen Tag keine demokratische Reform in Tibet. Tatsächlich sind im Laufe dieser politischen Kampagne viele Menschen Opfer der politischen Massnahmen geworden.

http://www.fmprc.gov.cn/ce/cech/ger/5/xzzzq/t135993.htm

„Die demokratische Reform in Tibet

2004/06/16

Vom März 1959 bis Ende 1961 wurde in Tibet eine demokratische Reform durchgeführt, wodurch die 1,300 Jahre andauernde feudale Leibeigenschaft und damit dieses überaus grausame, morsche und schauderhafte System zu Grabe getragen wurde.“

 

4. Leugnung der Geschichte und des eigentlichen politischen Grunds der Besetzung Tibets und des Verbrechens gegen die Menschlichkeit

Weder wurde Tibet friedlich befreit noch gehört Tibet seit dem 13. Jahrhundert China. Dies ist eine bewusste Falschdarstellung der Geschichte und hat die Grundlage dafür geboten, alle Menschen, die gegen diese Darstellung waren, politisch zu verfolgen. An dieser Situation hat sich selbst heute nichts geändert.

http://www.fmprc.gov.cn/ce/cech/ger/5/xzzzq/t135990.htm

„Vor 50 Jahren wurde Tibet friedlich befreit

2004/06/16

Tibet gehört China seit dem 13. Jahrhundert und steht seither direkt unter der Verwaltung durch die Zentralregierung.“

 

5. Leugnung des kulturellen Genozids

Vor, während und nach der Kulturrevolution wurden im grossen Umfang kulturelle Einrichtungen zerstört. Die Zahl der Tibeter in Tibet, die nicht tibetisch sprechen können, steigt.

http://www.fmprc.gov.cn/ce/cech/ger/5/xzzzq/xz7/t136057.htm

„Nationale Gebietsautonomie

2004/06/16

Auch dem Studium und der Benutzung der tibetischen Sprache wird große Aufmerksamkeit geschenkt. Im Jahr 1987 hat der IV. Volkskongreß des Autonomen Gebiets Tibet Bestimmungen über das Studium, die Benutzung und die Entwicklung der tibetischen Sprache beschlossen, und die tibetische Regierung hat daraufhin entsprechende Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet. Im ganzen Gebiet werden bei Konferenzen die tibetische und die chinesische Sprache in gleicher Weise benutzt. Bei Gerichtsverfahren benutzen die tibetischen Teilnehmer die tibetische Sprache, desgleichen werden gesetzliche Dokumente in Tibetisch abgefaßt. Die Hauptbeamten bei den Staatsanwaltsschaften und Gerichten sind Tibeter.“

 

6. Verharmlosung des kulturellen Genozids

Gerade in den 60er Jahren fand der grösste Teil der Zerstörung der tibetischen Kultur statt. Nicht nur kulturelle Güter wurden zerstört, auch angesehene tibetische Gelehrte wurden Opfer einer blinden und systematischen Zerstörungswut. Die Ausplünderung der tibetischen Kulturgüter stellt in dieser Zeit ein grosses Problem dar. Gleichzeitig gelangten in den 60er und 70er Jahren riesige Mengen von tibetischen Kulturgütern in den internationalen Kunsthandel.

http://www.fmprc.gov.cn/ce/cech/ger/5/xzzzq/t135996.htm

„Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre wurde in Tibet eine Untersuchungsgruppe für Kulturschätze eingesetzt, die sich mit Ruinen, alten Bauten, Grabstätten, Gedenksteinen und Felsenschnitzereien beschäftigte. Danach erfolgte die Gründung einer speziellen Institution für die Kulturdenkmalverwaltung. Seither wurden Tausende gesammlter Kulturgegenstände registriert, darunter sind seltene, auf Pattrablättern geschriebene Sutren, ein mit Perlen geschmücktes Thangka, das sich heute im Kloster Changzhug befindet, kaiserliche Belehnungsedikte für tibetische Beamte von allen Zentralregierungen seit der Yuan-Zeit, andere kaiserliche Edikte, Spiegel, vergoldete Urkunden, mit Inschriften versehene Tafeln, kaiserliche Belohnungen wie Jewelen und andere Gegenstände, Papiergeld aus der Yuan-Zeit, Akten und Briefe, die jede tibetische Regierung und die Oberhäupter aller tibetischen Bezirke der Zentralregierung vorlegten, sowie zahlreiche Stein- und Bronzeabreibungen, Wandmalereien und Ahnentafeln. Um die wertvollen Kulturgegenstände zu schützen, hat die chinesische Regierung in den Jahren 1961, 1982 und 1988 insgesamt 13 Kulturdenkmäler des Autonomen Gebiets zu Schwerpunkten des nationalen Denkmalschutzes erklärt. Die tibetische Regierung hat weitere elf Kulturdenkmäler als Schwerpunkte des Denkmalschutzes auf der Gebietsebene festgelegt.“

 

7. Verharmlosung eines Massakers

Der tibetische Volksaufstand endete mit einer brutalen Niederschlagung durch das chinesische Militär. Rund 80'000 Tibeter und Tibeterinnen sind – laut vertraulichen chinesischen Quellen – im März 1959 getötet worden. Die unsinnige Behauptung, dass der Dalai Lama von Aufständischen verschleppt wurde, stimmt nicht und leugnet die wahren historischen Verhältnisse. Er musste angesichts der sinnlosen Gewalt das Land verlassen.

http://www.fmprc.gov.cn/ce/cech/ger/5/xzzzq/t135993.htm

"In der Nacht des 17. März verschleppten die Anführer der rebellischen Galoins wie Surkang, Neuxar und Xaisur den Dalai Lama und flohen von Lhasa zu dem Stützpunkt der aufrührerischen Streitkräfte in Shannan. Nach dem Scheitern des Aufruhrs flohen sie nach Indien.“